Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.brillinger.de.
 

Wir sind bestrebt, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den technischen Anforderungen gemäß der Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist größtenteils mit den Anforderungen des § 3 BFSG vereinbar. Einige Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Die Identifikation und Beseitigung dieser Barrieren erfolgt schrittweise und fortlaufend.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend genannten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
  • Videos, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, verfügen nicht über Audiodeskriptionen.
  • Seiten und Unterseiten des Brillinger-Karriereportals enthalten derzeit noch nicht barrierefreie Elemente.
  • Externe Links (z. B. zu anderen Websites oder Dokumenten) können auf Inhalte führen, die nicht barrierefrei sind.

 

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen. Bei neuen Inhalten achten wir bereits während der Erstellung auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen.

 

Kontakt und Feedback

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer für Sie zugänglichen Form, kontaktieren Sie uns gerne:

Orthopädie Brillinger GmbH & Co. KG
Handwerkerpark 25
72070 Tübingen
Tel.: +49 7071 4104-0
Fax: +49 7071 4104-500
E-Mail: info@brillinger.de

 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Regierungspräsidium Stuttgart – Marktüberwachungsbehörde nach BFSG
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
E-Mail: bfsg@rps.bwl.de

 

Hinweis zum Prüfverfahren

Die Bewertung der Barrierefreiheit unserer Website erfolgte durch einen von uns beauftragten externen Dienstleister auf Grundlage des Kriterienkatalogs des BITV-Tests.
Dabei handelt es sich um ein anerkanntes Prüfverfahren zur Beurteilung der digitalen Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der europäischen Norm EN 301 549.
Die Prüfung wurde manuell durchgeführt und entspricht einer fachlich gestützten Selbsteinschätzung.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.07.2025 erstellt.